Steuerliche Behandlung von Auffüllungszahlungen an den
Rentenversicherungsträger nach Durchführung des
Versorgungsausgleichs
Einkommensteuer 1994
Leitsatz
1. Auffüllungszahlungen, die ein
sozialversicherungspflichtig beschäftigter Steuerpflichtiger nach
scheidungsbedingter Durchführung des Versorgungsausgleichs an den
Rentenversicherungsträger leistet, um eine Kürzung seiner
Rentenanwartschaften zu vermeiden, sind Vorsorgeaufwendungen. Die Zahlungen
sind nicht durch die Berufstätigkeit, sondern durch die Ehescheidung
verursacht und stellen daher keine Werbungskosten zu den Einkünften aus
nichtselbständiger Arbeit dar. Da die Zahlungen der Begründung eines
Rentenstammrechts dienen, sind sie nach geltendem Steuerrecht auch nicht als
vorab entstandene Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften abziehbar.
2. Der verfassungsmäßige
Gleichheitsgrundsatz ist nicht dadurch verletzt, dass berufsständisch oder
sozialversicherte Arbeitnehmer Auffüllungszahlungen steuerlich nicht
geltend machen können, während dies geschiedenen
versorgungsausgleichspflichtigen Beamten von der Finanzverwaltung zugestanden
wird. Denn dies entspricht bei Ruhestandbeamten dem Grundsatz der
nachgelagerten Besteuerung der Alterseinkünfte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1611 EFG 2003 S. 1611 Nr. 22 JAAAB-05892
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 12.12.2002 - 10 K 288/96
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