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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 1037/97 EFG 2003 S. 1761

Gesetze: BewG § 22 Abs. 1 Nr. 1, BewG § 76 Abs. 3 Nr. 2, BewG § 79 Abs. 2, BewG § 83 Satz 1, BewG § 88

Einheitswertermittlung bei einem Grundstück, das mit einem als Musterhaus dienenden Fertighaus bebaut ist

Leitsatz

  1. Als Gebäude im bewertungsrechtlichen Sinne ist jedes Bauwerk anzusehen, das Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen Witterungseinflüsse gewährt, den Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden, von einiger Beständigkeit und ausreichend standfest ist. Diese Voraussetzungen werden von Musterhäusern erfüllt.

  2. Die Eigenschaft eines Musterhauses als Gebäude schließt es begrifflich aus, es als Betriebsvorrichtung zu qualifizieren.

  3. Werden Fertighäuser nur für Ausstellungszwecke genutzt und müssen anschließend abgebrochen werden, kann keine gewöhnliche Nutzungsdauer von 70 Jahren angesetzt werden.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1761
EFG 2003 S. 1761 Nr. 24
UAAAB-05884

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 28.04.2003 - 1 K 1037/97

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