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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 16 K 1746/01 Inv, AO

Gesetze: InvZulG § 2 Satz 1 InvZulG § 3 Satz 2 InvZulG § 3 Satz 3 AO§ 12 Satz 1 AO§ 12 Satz 2 Nr. 5 AO§ 12 Satz 2 Nr. 6 HGB § 84 Abs. 1

Investitionen in Tankstellen als ”Investitionen in Betriebsstätten des Handels”

Leitsatz

  1. Investitionen einer Mineralölgesellschaft in das bewegliche Anlagevermögen verpachteter Tankstellen im Fördergebiet sind ungeachtet der Erfüllung der Zugehörigkeits- und Verbleibensvoraussetzungen von der Investitionszulage ausgeschlossen, weil die selbständigen Pächter in Bezug auf die Tankstellen aufgrund der ihnen überlassenen Verfügungsmacht eigene Betriebsstätten des Handels und keine Vertriebsbetriebsstätten des Investors unterhalten.

  2. Bei der Prüfung, ob eine von der Investitionszulage ausgeschlossene Betriebsstätte des Handels vorliegt, muss an die nach Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts dort aufgenommene Tätigkeit angeknüpft werden. Die von vornherein geplante Verpachtung der die Verbleibensvoraussetzung erfüllenden Tankstellen ist daher zulageschädlich.

Fundstelle(n):
GAAAB-05880

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 14.05.2003 - 16 K 1746/01 Inv, AO

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