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FG Münster Urteil v. - 15 K 8753/98 U EFG 2004 S. 64

Gesetze: UStG § 1 Abs 1 Nr 1, UStG § 3 Abs 4, UStG § 3 Abs 12, UStG § 3 Abs 12 S 2, UStG § 4 Nr 15b, UStG § 4 Nr 15c, UStG § 10 Abs 2, UStG § 10 Abs 2 S 2, UStG § 1 Abs 1

Umsatzsteuer:

Unterscheidung zwischen nichtsteuerbarer Personalbeistellung und steuerbarer Personalgestellung nach den Abgrenzungskriterien für Werklieferungen - Keine Umsatzsteuerfreiheit gemäß § 4 Nr. 16c UStG bei tatsächlich fehlender Aufsicht durch einen Arzt

Leitsatz

1. Die Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Personalüberlassung durch den Besteller an einen Unternehmer zur Erbringung einer sonstigen Leistung an den Auftraggeber als nichtsteuerbare Personalbeistellung anzusehen ist, richtet sich nach den für Werklieferungen entwickelten Rechtsprechungsgrundsätzen zur Abgrenzung zwischen nichtsteuerbarer Arbeitskräftebeistellung und steuerpflichtigem Leistungsaustausch.

2. Die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 16c UStG setzt voraus, dass Überwachungsmaßnahmen durch einen Arzt tatsächlich stattfinden.

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 151 Nr. 3
EFG 2004 S. 64
EFG 2004 S. 64 Nr. 1
JAAAB-05879

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FG Münster, Urteil v. 19.08.2003 - 15 K 8753/98 U

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