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Niedersächsisches Finanzgericht Beschluss v. - 13 V 357/03 EFG 2003 S. 1767

Gesetze: EStG § 7g Abs. 3, EStG § 7g Abs. 4

Kein Finanzierungszusammenhang zwischen Ansparrücklage und Investition bei Rücklagenbildung nach Ablauf des 2jährigen Investitionszeitraumes

Leitsatz

  1. Der Zweck der Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG verlangt in zeitlicher Hinsicht, dass die Rücklage die ihr zugedachte Funktion der Finanzierungserleichterung erfüllen kann. Zwischen der Bildung der Rücklage und der Investition muss daher ein ”Finanzierungszusammenhang” bestehen.

  2. Ein Finanzierungszusammenhang setzt voraus, dass der Stpfl. die Investition innerhalb des 2-Jahres-Zeitraumes des § 7g Abs. 4 EStG noch vornehmen kann. Diese Voraussetzung ist dann nicht mehr erfüllt, wenn die Rücklage zu einem Zeitpunkt gebildet wird, in dem der 2jährige Investitionszeitraum bereits abgelaufen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1767
EFG 2003 S. 1767 Nr. 24
LAAAB-05874

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Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss v. 09.09.2003 - 13 V 357/03

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