Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 1151/02 EFG 2003 S. 1480

Gesetze: FGO § 64 Abs. 1 Satz 1, EStG § 33 Abs. 1

Feuchtigkeitsschäden im Einfamilienhaus als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

1. Die der Klageschrift beigefügte Vollmachtsurkunde, die die Unterschrift des Klägers trägt, ersetzt die fehlende Unterschrift des Prozessbevollmächtigten auf der Klageschrift.

2. Aufwendungen zur Schadensbeseitigung an einem Haus sind nur dann als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn es sich um Fälle schwerwiegender Beeinträchtigungen des lebensnotwendigen privaten Wohnbereichs handelt.

3. Aufwendungen für die Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden im Keller eines Wohnhauses sind nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigungsfähig.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1480
EFG 2003 S. 1480 Nr. 20
QAAAB-05868

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 26.05.2003 - 13 K 1151/02

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen