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FG Münster  v. - 11 K 5214/99 AO EFG 2003 S. 1662

Gesetze: AO 1977 § 122 Abs 1, AO 1977 § 225 Abs 2, AO 1977 § 226, AO 1977 § 359 Nr 1, AO 1977 § 365 Abs 1, AO 1977 § 366, AO 1977 § 380, BGB § 366 Abs 2, BGB § 387, BGB § 388, BGB § 396 Abs 1, BGB § 396 Abs 1 S 1, AO 1977 § 47

Verfahren:

Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung an falschen Inhaltsadressaten - Unzulässige Verrechnung von Umsatz- und Körperschaftsteueransprüchen des FA mit Körperschaftsteuerguthaben der GmbH - Feststellungslast des FA für Zugang einer Umbuchungsmitteilung

Leitsatz

1. Eine an den Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH als Inhaltsadressaten bekannt gegebene Einspruchsentscheidung ist rechtswidrig und infolgedessen aufzuheben, wenn die Auslegung der Rechtsbehelfsschrift ergibt, dass Einspruchsführer die durch ihren Geschäftsführer vertretene GmbH ist.

2. Behauptet das FA, die von dem Steuerpflichtigen erklärte Aufrechnung sei unwirksam, weil ihm - dem Steuerpflichtigen - bereits vor der Erklärungsabgabe eine die Aufrechnung des FA mit anderen Steueransprüchen betreffende Umbuchungsmitteilung übersandt worden sei, trägt das FA die Feststellungslast für den Zugang dieser - die Aufrechnungserklärung enthaltenden - Mitteilung.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1662
CAAAB-05864

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€5,00
Nutzungsdauer:
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FG Münster v. 07.07.2003 - 11 K 5214/99 AO

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