1. Erfolgte bei einer GmbH-Beteiligung eine ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung und steigt danach der Teilwert der
Beteiligung, dann ist der Wertzuwachs nach der Neuregelung des § 6 Abs. 1 EStG 1999 gewinnwirksam zu erfassen.
2. Infolge der Übergangsvorschriften werden die Zuschreibungsgewinne durch die Wertaufholungsrücklage über 5 Jahre erstreckt.
3. Ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot liegt nicht vor. § 6 Abs.1 Nr.2 EStG 1999 beinhaltet nur eine unbedenkliche tatbestandliche
Rückanknüpfung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1681 EFG 2003 S. 1681 Nr. 23 NAAAB-05856
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 20.08.2003 - 3 K 2970/00
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