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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VII 103/98 EFG 2003 S. 1727

Gesetze: InvZulG § 2

Erfüllen der Verbleibensvoraussetzungen des § 2 InvZulG bei Reisebussen

Leitsatz

Die Verbleibensvoraussetzungen des § 2 InvZulG durch außerhalb des Fördergebiets eingesetzte Reisebusse sind nur dann erfüllt, wenn deren Einsatz programmgemäß im Fördergebiet beginnt und endet, was einschließt, dass die Teilnehmer zu Beginn im Fördergebiet zusteigen und zum Abschluss dort wieder aussteigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1727
EFG 2003 S. 1727 Nr. 23
IAAAB-05849

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 30.08.2001 - VII 103/98

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