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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - I 59/2001

Gesetze: AnfG § 20 Abs. 2 Satz 2, AnfG § 9, AnfG § 3 Abs. 1, AO § 191 Abs. 1

Rechtmäßigkeit eines Duldungsbescheides

Leitsatz

Vor dem erlassene Duldungsbescheide werden durch das AnfG 1999 nicht berührt.

Nach § 3 Abs. 1 AnfG sind Rechtsgeschäfte mit dem Ehegatten des Schuldners anfechtbar, durch deren Abschluss die Gläubiger benachteiligt werden und bei denen der Vertragspartner nicht beweisen kann, dass ihm zur Zeit des Vertragsabschlusses eine Absicht des Schuldner, die Gläubiger zu benachteiligen, nicht bekannt war.

Fundstelle(n):
WAAAB-05840

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 19.08.2003 - I 59/2001

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