Übertragung eines Besitzunternehmens mit allen Aktiven und Passiven umfaßt auch nichtbilanzierte Geschäftsanteile des Unternehmers
an der Betriebskapitalgesellschaft
Leitsatz
Überträgt der Vater dem Sohn bei bestehender Betriebsaufspaltung im Wege vorweggenommener Erbfolge sein Einzelunternehmen
(Besitzunternehmen) mit allen Aktiven und Passiven, so gehören dazu alle Wirtschaftsgüter, die handelsrechtlich Unternehmensvermögen
darstellen, auch wenn sie - wie hier die Geschäftsanteile des Vaters an der Betriebs-GmbH - fälschlicherweise nicht bilanziert
sind. Ist vereinbarungsgemäß für den Bestand u. a. der Aktiven eine noch zu erstellende Schlussbilanz maßgebend, kann darunter
nur eine nach den Grundsätzen des HGB ordnungsgemäß erstellte Handelsbilanz verstanden werden.
Fundstelle(n): INF 2003 S. 926 Nr. 24 PAAAB-05838
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 28.08.2003 - I 348/2002
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