Fehlende Finanzierbarkeit einer Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung
Leitsatz
Die Zusage einer Alters- und/oder Invaliditätsversorgung durch eine Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer
ist durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, wenn die Versorgungsverpflichtung im Zeitpunkt der Zusage für die Gesellschaft
nicht finanzierbar ist. Eine gleichzeitig abgeschlossene teilkongruente Rückdeckungsversicherung steht dem nicht entgegen,
da bei drohender Insolvenz der Gesellschaft die Leistungen aus der Versicherung nicht mehr gesichert sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 1340 Nr. 22 LAAAB-05835
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 26.11.2002 - I 152/2000
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