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Einkommensteuer | Abzug des Damnums als Werbungskosten bei den Überschusseinkünften (§ 21 EStG)
Bei den Einkünften aus VuV darf ein Damnum im Zeitpunkt der Zahlung als WK abgezogen werden, soweit § 42 AO dem nicht entgegensteht (, BStBl 2000 I S. 484, unter Verweis auf das , BStBl 1990 I S. 366, Tz. I, 3.3.4). Für andere Überschusseinkunftsarten werden die Regelungen entsprechend angewandt. Aufgrund der Regelung im konnte von der Marktüblichkeit eines Damnums ausgegangen werden, wenn für ein Darlehen mit einem Zinsfestschreibungszeitraum von mindestens 5 Jahren ein Damnum in Höhe von bis zu 10 v. H. vereinbart worden war. Mit (s. NWB F. 3 S. 12669) wurde das überarbeitet. Nunmehr kann von der Marktüblichkeit eines Damnums ausgegangen werden, wenn für ein Darle...