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Einkommensteuer | gewillkürtes Betriebsvermögen bei Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) steht der Bildung gewillkürten BV nicht entgegen (Änderung der Rspr.; zuletzt: , BStBl 1983 II S. 101). (2) Die Zuordnung eines gemischt genutzten WG zum gewillkürten BV scheidet aus, wenn das WG nur in geringfügigem Umfang betrieblich genutzt wird und daher zum notwendigen Privatvermögen gehört. Als geringfügig ist ein betrieblicher Anteil von weniger als 10 v. H. der gesamten Nutzung anzusehen. (3) Bei der Einnahmenüberschussrechnung ist die Zuordnung eines WG zum gewillkürten BV in unmissverständlicher Weise durch entsprechende, zeitnah erstellte Aufzeichnungen auszuweisen. (4) Ein WG ist auch bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen...