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BFH 23.07.2003 I R 29/02, NWB 51/2003 S. 377

Abgabenordnung | Verfolgung gemeinnütziger Zwecke durch vorbereitende Tätigkeiten (§§ 52, 58, 60, 63 AO; § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG)

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Tätigkeiten einer neu gegründeten Körperschaft, die die Verwirklichung der steuerbegünstigten Satzungszwecke nur vorbereiten – wie z. B. der Aufbau einer Vereinsorganisation, das Einsammeln von Mitteln zur Erfüllung der Satzungszwecke – reichen aus, um die tätigkeitsbezogenen Voraussetzungen der Steuerbefreiung zu erfüllen. Die Tätigkeiten müssen jedoch ernsthaft auf die Erfüllung eines steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecks gerichtet sein. Die bloße Absicht, zu einem unbestimmten Zeitpunkt einen der Satzungszwecke zu verwirklichen, genügt nicht. Vielmehr muss die Körperschaft sich aktiv und nachweisbar bemühen, alsbald die organisatorischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Verwirklichung der st...

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