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StB-Vergütung: Gegenstandswerte und Vergütungshöhe – Berechnungsprogramm
Version 2024.1
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Für die Vergütung der sogenannten Vorbehaltsaufgaben bildet die StBVV den gesetzlichen Rahmen. Von der StBVV kann bei Einhaltung der erforderlichen formalen und inhaltlichen Voraussetzungen abgewichen werden. Für die Beurteilung der Angemessenheit der vereinbarten Vergütungen bleibt die StBVV ein relevanter Maßstab.
Wurde mit dem Mandanten bezüglich der Vergütung nichts anderes vereinbart, bemisst sich die Vergütung nach den Regelungen der StBVV.
Bei den Gebührentatbeständen der StBVV nehmen die Wertgebühren eine zentrale Bedeutung ein. Die Wertgebühr wird in Abhängigkeit von dem Gegenstandswert sowie unter Berücksichtigung der maßgeblichen Gebührentabellen A bis D und dem anzuwendenden Zehntelsatz berechnet.
Hinweis: Für den seit bestehenden Vergütungstatbestand der Feststellungserklärungen für Zwecke der Grundsteuer (§ 24 Abs. 1 Nr. 11a StBVV) siehe auch: Steuerberatervergütung: Berechnung und Rechnungserstellung – Berechnungsprogramm.
Mit diesem kompakten Berechnungsprogramm können Sie einfach und komfortabel auf die Tabellen A bis D sowie RVG zurückgreifen.
Ausgehend vom angegebenen Gegenstandswert wird der Eintrag in der gewählten Tabelle angezeigt und zugleich die konkrete Gebühr ermittelt.
Für den Hebesatz wird in der Standardeinstellung eine 10/10-Gebühr berücksichtigt - es kann aber auch ein abweichender Hebesatz individuell berücksichtigt werden.
Sämtliche Eingaben und Ergebnisanzeigen erfolgen in einer zentralen Ansicht.
Dabei können auch die Gebühren vergangener Zeiträume nachvollzogen werden – denn in dem Programm werden auch die seit 2013 gültigen Tabellen bereitgestellt.
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