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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung mit Unterlassungserklärung – Muster
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung mit Unterlassungserklärung
Wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärungen können – von den gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2-4 UWG zugelassenen Interessenvertretungen abgesehen – nur von Mitbewerbern, d.h. Personen oder Unternehmen verlangt werden, mit denen der Abmahnende in einem Wettbewerbsverhältnis steht. Der Wettbewerbsverstoß ist genau zu beschreiben.