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AG - Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, Handelsregisteranmeldung
Eine wirksame Erhöhung des Grundkapitals mittels Sacheinlage setzt die Handelsregisteranmeldung der Kapitalerhöhung voraus. Der Handelsregisteranmeldung ist ein satzungsändernder Hauptversammlungsbeschluss, sowie ein notariell beglaubigter Beschluss über die Kapitalerhöhung vorausgegangen.
Bei der Kapitalerhöhung mit Sacheinlage sind § 183 Abs. 1, § 27 AktG zu beachten.
Mehr zum Thema Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage bei einer Aktiengesellschaft sowie weiterführende Informationen im infoCenter.
Weitere ggf. in Betracht kommende Muster: