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Einkommensteuer; | Überführung von Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte
Wird ein WG aus einer inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Stammhauses in das ausländische Unternehmen überführt, dann unterliegt nur die inländische Betriebsstätte der beschränkten Steuerpflicht, so daß bei der deutschen Besteuerung lediglich die Geschäftsvorfälle für die Ermittlung des gewerblichen Gewinns der Betriebsstätte zu berücksichtigen sind, die in der inländischen Betriebsstätte verwirklicht werden. Bei der Überführung eines WG aus der inländischen beschränkt stpfl. Betriebsstätte verläßt das WG den Unternehmensbereich, der der deutschen Steuerhoheit unterliegt, endgültig. Daher müssen schon im Zeitpunkt des Ausscheidens aus der inländischen Betriebsstätte die stillen Reserven aufgedeckt und versteuert werden. Der Gewinn aus diesem Überführungstatbestand ist allein de...BStBl I 72