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GmbH: Formwechsel in AG – Muster
Formwechsel in AG
Die Umwandlung einer GmbH in eine AG findet durch Formwechsel nach §§ 191, 226 UmwG statt. Beim Formwechsel besteht der formwechselnde Rechtsträger in einer anderen Rechtsform fort. Dementsprechend liegt darin auch kein steuerlich relevanter Veräußerungsvorgang. Nach §§ 192 f., 198 sowie gemäß § 245 UmwG erfordert ein wirksamer Formwechsel einen Umwandlungsbericht, einen Umwandlungsbeschluss, einen Gründungsbericht, eine Gründungsprüfung sowie die Eintragung ins Handelsregister. Zu beachten ist § 220 Abs. 1 UmwG, nach dem der Nennbetrag des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft das nach Abzug der Schulden verbleibende Vermögen der formwechselnden Gesellschaft nicht übersteigen darf, so genannter Kapitalschutz.
Mehr zum Thema Formwechsel sowie weiterführende Informationen im infoCenter.
Die Praxishinweise in der Schreibvorlage dienen dem besseren Verständnis und erläutern wesentliche Zusammenhänge. Bei der Textverarbeitung lassen sich die Praxishinweise ohne Weiteres entfernen.
Weitere ggf. in Betracht kommende Muster:
GmbH - Formwechsel in AG, Handelsregisteranmeldung