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Arbeitshilfe Oktober 2013

AG - Aufsichtsrat, Einladung zur Sitzung

ETL Rechtsanwälte GmbH

Eine Einladung zur Aufsichtsratssitzung ist bei Aktiengesellschaften grundsätzlich zweimal im Jahr erforderlich. Abweichend davon kann bei nichtbörsennotierten Unternehmen durch Satzung bestimmt werden, dass nur eine Sitzung im Kalenderjahr abzuhalten ist. Der Aufsichtsrat ist zwingendes Organ der AG. Er ist zur Bestellung und zur Überwachung des Vorstands berufen und besteht aus mindestens drei Mitgliedern (§ 95 Abs. 1 AktG).

Bei geringfügiger und eigenständig vorzunehmender inhaltlicher Abwandlung könnte die vorliegende Schreibvorlage auch als Einladung zur Aufsichtsratssitzung einer GmbH verwendet werden. Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft ist bei einer GmbH ein Aufsichtsrat nur mit mehr als 500 Beschäftigten obligatorisch (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG; vgl. auch § 6 MitBestG). Die Rechtsstellung des Aufsichtsrates einer GmbH bestimmt sich nach § 52 GmbHG und den dort erwähnten Vorschriften des Aktienrechts, soweit der Gesellschaftsvertrag die entsprechende Anwendbarkeit nicht einschränkt.

Die Praxishinweise in der Schreibvorlage dienen dem besseren Verständnis und erläutern wesentliche Zusammenhänge. Bei der Textverarbeitung lassen sich die Praxishinweise ohne Weiteres entfernen.

Weitere ggf. in Betra...

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