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AG: Vorstandsbestellung, Handelsregisteranmeldung – Muster
Vorstandsbestellung, Handelsregisteranmeldung
Die wirksame Bestellung des Vorstands einer Aktiengesellschaft setzt eine Handelsregisteranmeldung voraus. Die Vorstandsmitglieder werden durch den Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt, § 84 AktG. Die Bestellung erfolgt regelmäßig durch eine Beschlussfassung des Gesamt-Aufsichtsrats gemäß § 108 AktG, kann aber auch durch das Gericht erfolgen, § 85 AktG.
Mehr zum Thema Bestellung des Vorstands einer Aktiengesellschaft sowie weiterführende Informationen im infoCenter.
Die Praxishinweise in der Schreibvorlage dienen dem besseren Verständnis und erläutern wesentliche Zusammenhänge. Bei der Textverarbeitung lassen sich die Praxishinweise ohne Weiteres entfernen.
Weitere ggf. in Betracht kommende Muster: