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Bauabzugsteuer: Antrag auf Erteilung der Freistellungsbescheinigung Steuerberater – Muster
Bauabzugsteuer: Antrag auf Erteilung der Freistellungsbescheinigung Steuerberater
Im Hinblick auf die Bauabzugsteuer nach §§ 48 ff. EStG hat der Steuerberater für seinen Mandanten beim Finanzamt einen Antrag auf Erteilung der Freistellungsbescheinigung zu stellen. Der Antrag kann formlos erfolgen.
Erbringt jemand im Inland eine Bauleistung (Leistender) an einen Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Leistungsempfänger), ist der Leistungsempfänger verpflichtet, von der Gegenleistung (Zahlung) einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent für Rechnung des Leistenden vorzunehmen. Neben der Freistellungsbescheinigung muss die Bauabzugsteuer auch nicht vorgenommen werden, wenn die Gegenleistung im laufenden Kalenderjahr den Betrag von Euro 5.000 voraussichtlich nicht übersteigen wird. Diese Freigrenze erhöht sich auf Euro 15.000 wenn der Leistungsempfänger ausschließlich steuerfreie Umsätze erbringt.
Mehr zum Thema Bauabzugsteuer sowie weiterführende Informationen im infoCenter.
Die Praxishinweise in der Schreibvorlage dienen dem besseren Verständnis und erläutern wesentliche Zusammenhänge. Bei der Textverarbeitung lassen sich die Praxishinweise ohne Weiteres entfernen.
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