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Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Finanzgericht – Muster
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Finanzgericht
Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung im gerichtlichen Verfahren erlaubt es der Finanzbehörde auch während eines Klageverfahrens die Vollziehung auszusetzen, vgl. § 69 Abs.2 FGO.
Voraussetzung ist zunächst, dass es sich um einen vollziehbaren Verwaltungsakt handelt. Darüber hinaus muss nach § 69 Abs. 4 FGO der Finanzgerichtsweg eröffnet sein. Das ist der Fall, wenn entweder zuvor beim Finanzamt ein AdV-Antrag ganz oder zum Teil abgelehnt worden ist oder wenn die Vollstreckung droht.
Soweit der AdV-Antrag zulässig ist, muss er als Eilmaßnahme auch begründet sein. Der AdV-Antrag ist begründet, wenn die Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids ernstlich zweifelhaft ist und/oder die Vollziehung für den Steuerpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte darstellt.
Das Finanzgericht prüft das Vorbringen der Beteiligten lediglich im summarischen Verfahren, so dass der Begründetheit des AdV-Antrags größte Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte.
Mehr zum Thema Aussetzung der Vollziehung sowie weiterführende Informationen im infoCenter.
Die Praxishinweise in der Schreibvorlage dienen dem besseren Verständnis und erläutern wesentliche Zusammenhänge. Bei der Textverarbeitung lassen sich die Praxishinweise ohne Weiteres entfernen.
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