Versorgungszusage an Arbeitnehmer-Ehegatten (§ 6 a EStG
Leitsatz
)
Verspricht ein Einzelunternehmer seinem Arbeitnehmer-Ehegatten im Rahmen einer im übrigen steuerlich anzuerkennenden Pensionszusage eine Witwen- oder Witwerversorgung unter der Voraussetzung, daß der überlebende Ehegatte bei Eintritt des Versorgungsfalles nicht mehr Inhaber des Unternehmens ist, so ist die Anwartschaft auf diese Versorgung nur dann in die Bildung der Rückstellung auf die Pensionsverbindlichkeit einzubeziehen, wenn bei einer Betriebsveräußerung durch den Arbeitgeber-Ehegatten mit einer Übernahme der Versorgungsverpflichtung durch den Erwerber zu rechnen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1994 S. 55 Nr. 8 DB 1994 S. 1400 LAAAB-04944
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