Gesetze: DBA USA 1954/65 Art. VIDBA USA 1954/65 Art. XV Abs. 1 Buchst. b Nr. 1aa Sätze 1 und 3EStG § 3c
Doppelbesteuerung/Einkommensteuer/Körperschaftsteuer; Zuordnung von Betriebsausgaben zu steuerfreien Schachteldividenden; Veranlassungszusammenhang zwischen Darlehenszinsen und steuerfreien Schachteldividenden
Leitsatz
1. Der in Art. XV Abs. 1 Buchst. b Nr. 1 aa Satz 1 DBA-USA 1954/1965 verwendete Ausdruck ,,Einkünfte aus Quellen innerhalb der Vereinigten Staaten'' ist in einem abkommensrechtlichen Sinne zu verstehen. Er ist Oberbegriff zu den Einkünften i. S. der Art. III bis XIII DBA-USA 1954/1965.
2. Es liegt in der Funktion des Methodenartikels, daß er die steuerliche Behandlung der in den Art. III bis XIII DBA-USA 1954/1965 genannten Einkünfte im Ansässigkeitsstaat regelt. Deshalb ist für jede abkommensrechtliche Einkunftsart zu entscheiden, ob sich die Rechtsfolge des Art. XV Abs. 1 Buchst. b Nr. 1 aa Satz 1 DBA-USA 1954/1965 auf Einkünfte i. S. des § 2 Abs. 2 EStG oder aber auf Einnahmen bezieht.
3. Unter dem abkommensrechtlichen Ausdruck ,,Dividende'' sind Betriebseinnahmen i. S. des § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG bzw. Einnahmen i. S. des § 8 Abs. 1 EStG zu verstehen.
4. Bezieht sich die in Art. XV Abs. 1 Buchst. b Nr 1 aa Satz 3 DBA-USA 1954/1965 vorgesehene Steuerbefreiung auf Dividenden im Sinne von Einnahmen, so ergibt sich für Schuldzinsen aus § 3c EStG ein Betriebsausgabenabzugsverbot, soweit dieselben aus Anlaß der Finanzierung der Anschaffungskosten für die Beteiligung anfallen.
5. In entsprechender Anwendung des Beschlusses des Großen Senats des (BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, unter C.II.2.a) ist ein unmittelbarer wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang zwischen Darlehenszinsen und steuerfreien Schachteldividenden anzunehmen, wenn das Darlehen, das die Zinsen auslöst, zur Finanzierung des Erwerbs der Beteiligung verwendet wurde, durch die die steuerfreie Schachteldividende veranlaßt ist. Der Veranlassungszusammenhang bestimmt sich allein nach der tatsächlichen Darlehensverwendung und nicht nach einer wirtschaftlich wertenden Betrachtungsweise.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 57 BFH/NV 1996 S. 250 Nr. 9 CAAAB-04853
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