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BFH Urteil v. - II R 41/89 BStBl 1992 II S. 420

Gesetze: GrEStG 1940 § 1 Abs. 1 Nr. 1GrEStG 1940 § 3 Nr. 2 Sätze 1 und 2GrEStG 1940 § 10 (=GrEStG 1983 § 1 Abs. 1 Nr. 1)GrEStG 1940 § 3 Nr. 2 Sätze 1 und 2GrEStG 1940 § 8ErbStG 1974 § 25 Abs. 1BewG § 16BewG § 17 Abs. 3 Satz 2

Grundstücksschenkungen unter der Auflage einer Nießbrauchsbestellung zugunsten des Schenkers sind nach § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG von der Besteuerung ausgenommen

Leitsatz

1. Die zur Vermeidung einer doppelten Belastung mit Grunderwerbsteuer und Erbschaftsteuer notwendige verfassungskonform einschränkende Auslegung von § 3 Nr. 2 Satz 2 GrEStG 1940 (= § 3 Nr. 2 Satz 2 GrEStG 1983) führt dazu, daß Grundstücksschenkungen unter der Auflage einer Nießbrauchsbestellung zugunsten des Schenkers gemäß § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG 1940 (= § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG 1983) vollständig von der Besteuerung ausgenommen sind.

2. Grunderwerbsteuer fällt auch nicht teilweise an hinsichtlich des Differenzbetrages zwischen dem bei der Schenkungsteuer (unter Berücksichtigung des § 16 BewG) anzusetzenden Wert der Auflage und deren bei der Grunderwerbsteuer maßgeblichen Wert, bei dessen Ermittlung gemäß § 17 Abs. 3 Satz 2 BewG § 16 BewG keine Anwendung findet.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 420
BFH/NV 1992 S. 30 Nr. 5
LAAAB-04824

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BFH, Urteil v. 29.01.1992 - II R 41/89

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