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LG Aachen 22.04.1992 7 S 32/92

Straßenverkehrsrecht; | Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall

Der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte ist grundsätzlich verpflichtet, den wirtschaftlichsten Weg der Schadensbeseitigung zu wählen. Bei der Anmietung des Ersatzwagens darf er daher nicht das erstbeste Angebot eines Mietwagenunternehmens annehmen. Er muß vielmehr ein bis zwei Konkurrenzangebote einholen, um festzustellen, ob das ihm gemachte Angebot nicht deutlich aus dem Rahmen fällt. Der Geschädigte muß sich insbesondere nach der Möglichkeit eines günstigen Pauschaltarifs erkundigen. Diese Informationspflicht entfällt jedoch dann, wenn der Geschädigte nach den Tarifen abrechnet, die der HUK-Verband in Abstimmung mit den Verbänden des Kfz-Vermietergewerbes seinen Mitgliedsunternehmen zur Abrechnung von Mietwagenkosten und Ausfallkosten für Selbstfahrer-Vermietwagen empfiehlt. Durch di...

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