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Kleingartenrecht; | Entgelt für die Nutzung einer Wohnlaube (§ 18 BKleingG)
Das Entgelt für die Nutzung einer vom Pächter erstellten Wohnlaube bestimmt sich nach einer angemessenen Verzinsung des Verkehrswertes der überbauten Grundfläche (). Der BGH spricht sich ausdrücklich gegen einen - von Teilen der Literatur befürworteten (Stang, Bundeskleingartengesetz, 1983, § 18 Rn. 6) - am Erbbaurecht orientierten Maßstab aus.