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Außenprüfung; | tatsächliche Verständigung während der Betriebsprüfung
Eine tatsächliche Verständigung ist nicht nur im gerichtlichen, sondern auch bereits im Besteuerungsverfahren und dabei insbesondere während der Betriebsprüfung möglich. Sie hat ihren Grund in dem auch im Steuerrecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben. Betriebsprüfer und Steuerpflichtiger können sich dabei auf die Grundlagen einer Schätzung einigen (mit Zustimmung des FA), wobei dann einerseits der Betriebsprüfer im Interesse des Steuerpflichtigen auf weitere Ermittlungen verzichtet und vom Steuerpflichtigen keine weiteren Nachweise für das gefundene Ergebnis mehr abverlangt und andererseits der Steuerpflichtige dieses Ergebnis gegen sich gelten läßt. Diesen Absprachen kommt Bindungswirkung zu, wenn sie freiwillig getroffen werden und insbesondere das Ergebnis eines Gesamtarrangement...