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Arbeitshilfe - Stand: 01.11.2011

Pauschbeträge bei der Einkommensteuer und Lohnsteuer 2011

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I. Betriebsausgabenpauschalen


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Art der Tätigkeit
Pauschale
Höchstsatz
(Euro p. a.)
Rechtsgrundlagen
Journalisten (Selbständigkeit)
30 % der Betriebseinnahmen
2.455
H 18.2 (Betriebs- ausgabenpauschale) EStH
Künstler (Nebentätigkeit)
25 % der Betriebseinnahmen
614
H 18.2 (Betriebs- ausgabenpauschale) EStH
Lehrtätigkeit (selbständig, nebenberuflich, falls nicht die Voraussetzungen des § 3 Nr. 26 EStG gegeben sind)
25 % der Betriebseinnahmen
614
H 18.2 (Betriebs-ausgabenpauschale) EStH
Schriftsteller
-- hauptberufliche selbständige Tätigkeit
30 % der Betriebseinnahmen
2.455
H 18.2 (Betriebs- ausgabenpauschale) EStH
-- nebenberufliche selbständige Tätigkeit
25 % der Betriebseinnahmen
614
Übungsleiter (einschl. Ausbilder, Erzieher, Betreuer) bei selb- stän diger nebenberuflicher Tätigkeit
steuerfrei bis zu 2.100 jährlich
Volksmusiker (nebenberufliche Tätigkeit)
1.200 DM
ESt-Kartei NW (alt) § 4 Abs. 4 EStG A 134

II. Werbungskosten-Pauschbeträge bei einzelnen Einkunftsarten

Ansatz des Pauschbetrages, sofern keine höheren Werbungskosten nachgewiesen werden:


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Quelle der Einkünfte
Euro
1. Nichtselbständige Arbeit (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG)
- bei Versorgungsbezügen i. S. des § 19 Abs. 2 EStG (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG)
920
102
2. Kapitaleinkünfte (§ 20 Abs. 9 Satz 1 EStG)
- bei Zusammenveranlagung von Ehegatten (§ 20 Abs. 9 Satz 2 EStG)
801
1.602
102

III. Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Zur Abgeltung erhöhter Aufwendungen können ab dem 1. Entfernungskilometer für jeden vollen Entfernungskilometer 0,30 € als Werbungskosten geltend gemacht werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Diese Verkehrsmittel unabhängige Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf 4.500 € begrenzt. Ein höherer Betrag als 4.500 € kann aber geltend gemacht werden, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder einen ihm zur Nutzung überlassenen Pkw für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt. Die ermittelte Entfernungspauschale ist um bestimmte steuerfreie bzw. pauschalversteuerte Arbeitgeberleistungen zu vermindern (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 5 EStG).

Maßgebend für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste benutzbare Straßenverbindung; eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wird.

IV. Sonstige Pauschbeträge

1. Behinderten-Pauschbetrag

Behinderte können gemäß § 33b Abs. 3 EStG statt der Steuerermäßigung nach § 33 EStG einen Pauschbetrag wegen der agw. Belastungen, die ihnen unmittelbar infolge ihrer Körperbehinderung erwachsen, geltend machen (bei höherem Einzelnachweis gilt § 33 EStG). Die Pauschbeträge für Behinderte betragen bei einem Grad der Behinderung


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Euro
von 25 und 30
310
von 35 und 40
430
von 45 und 50
570
von 55 und 60
720
von 65 und 70
890
von 75 und 80
1.060
von 85 und 90
1.230
von 95 und 100
1.420
Blinde und besonders pflegebedürftige Personen
3.700

2. Hinterbliebenen-Pauschbetrag


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Hinterbliebenen-Pauschbetrag (§ 33b Abs. 4 EStG)
370

3. Pflege-Pauschbetrag


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Pflege-Pauschbetrag (§ 33b Abs. 6 EStG)
924

Fundstelle(n):
GAAAB-04655