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            Arbeitshilfe - Stand: 19.02.2025
Abschreibung bei Gebäuden
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Gebäude/Baumaßnahmen  | Abschreibungsart/Abschreibungshöhe  | Rechtsgrundlage  | ||
Alle Gebäude (einschl. Gebäudeteile, die selbständige
			 unbewegliche WG sind, sowie Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende
			 Räume)  | Lineare AfA:  - 3 % bei nach dem fertig gestellten Gebäuden - 2 % bei vor dem und nach dem fertig gestellten Gebäuden - 2,5 % bei vor dem fertig gestellten Gebäuden - 4 % (bei Herstellung/Anschaffung nach dem : 3 %) bei bestimmten Betriebsgebäuden  | |||
Selbst hergestellte und spätestens im Jahr
			 der Fertigstellung erworbene Gebäude (einschl. Gebäudeteile, die selbständige
			 unbewegliche WG sind, sowie Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende
			 Räume)   | Degressive AfA bei Baubeginn oder
			 Kaufvertrag  | |||
ab  vor  | ab
			  vor  | |||
8 x 5 %  | 4 x 10
			 %  | |||
6 x 2,5 %  | 3 x 5
			 %  | |||
36 x 1,25%  | 18 x 2,5
			 %  | |||
ab  vor  | ab
			  vor  | |||
4 x 7 %  | 8 x 5
			 %  | |||
6 x 5 %  | 6 x 2,5
			 %  | |||
6 x 2 %  | 36 x 1,25
			 %  | |||
24 x 1,25 %  | ||||
ab  vor  | ||||
10 x 4 %  | ||||
8 x 2,5 %  | ||||
32 x 1,25 %  | ||||
Selbst hergestellte und im Jahr der Fertigstellung erworbene in einem EU-Staat oder EWR-Staat belegene und Wohnzwecken dienende G...  | ||||