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Arbeitshilfe - Stand: 15.11.2015

Abschreibung des beweglichen und unbeweglichen Anlagevermögens (ohne Gebäudeabschreibung)


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Art des Wirtschaftsguts
Abschreibungsart/Abschreibungshöhe
Rechtsgrundlage
Abnutzbare Wirtschaftsgüter (außer Gebäude)
Lineare AfA: entsprechend der Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts
Bewegliche Wirtschaftsgüter
AfA nach der Leistung des Wirtschaftsguts
Abnutzbare Wirtschaftsgüter
Absetzung für agw. technische od. wirtsch. Abnutzung entsprechend der agw. Abnutzung; ab 1999 Wertaufholungsgebot bei Wegfall des Grundes in späteren Wj
Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens; Anschaffung/Herstellung nach und vor
Degressive AfA (fallende Jahresbeträge) entsprechend der Nutzungsdauer
Geringwertige bewegliche Wirt schaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410 € (bei Gewinneinkünften und Überschusseinkünften) Darüber hinaus bei Anschaffungskosten Gewinneinkünften zwischen § 151 € und 1.000 €: weiterhin Möglichkeit zum Sammelposten)
Sofortabzug
§ 6 Abs. 2, 2a; §9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG
Dem Umweltschutz dienende Wirtschaftsgüter; Anschaffung/Herstellung vor
Erhöhte Absetzungen anstelle linearer oder degressiver AfA/60 % im Erstjahr und je 10 % in Folgejahren
Abnutzbare Wirtschaftsgüter ...

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