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Arbeitshilfe - Stand: 15.11.2015
Abschreibung des beweglichen und unbeweglichen Anlagevermögens (ohne Gebäudeabschreibung)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Art des Wirtschaftsguts
| Abschreibungsart/Abschreibungshöhe | Rechtsgrundlage |
Abnutzbare
Wirtschaftsgüter (außer Gebäude) | Lineare AfA: entsprechend der
Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts | |
Bewegliche Wirtschaftsgüter | AfA nach der Leistung
des Wirtschaftsguts | |
Abnutzbare
Wirtschaftsgüter | Absetzung für agw. technische od. wirtsch. Abnutzung
entsprechend der agw. Abnutzung; ab 1999 Wertaufholungsgebot bei Wegfall des
Grundes in späteren Wj | |
Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens;
Anschaffung/Herstellung nach und vor | Degressive AfA
(fallende Jahresbeträge) entsprechend der Nutzungsdauer | |
Geringwertige bewegliche Wirt schaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410 € (bei Gewinneinkünften und
Überschusseinkünften) Darüber hinaus bei Anschaffungskosten Gewinneinkünften
zwischen § 151 € und 1.000 €: weiterhin Möglichkeit zum Sammelposten)
| Sofortabzug | § 6 Abs. 2, 2a; §9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7
EStG |
Dem Umweltschutz dienende Wirtschaftsgüter;
Anschaffung/Herstellung vor | Erhöhte Absetzungen anstelle
linearer oder degressiver AfA/60 % im Erstjahr und je 10 % in
Folgejahren | |
Abnutzbare Wirtschaftsgüter ... |