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Einkommensteuer; | Einkünfte des Beratungsstellenleiters eines Lohnsteuerhilfevereins (§ 15 EStG)
Es wurde in letzter Zeit vermehrt die Frage gestellt, zu welcher Einkunftsart die Einkünfte des Beratungsstellenleiters eines LSt-Hilfevereins gehören. Der (BStBl 1988 II 273) entschieden, daß ein im freien Mitarbeiterverhältnis tätiger Beratungsstellenleiter keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Sinne des § 18 EStG, sondern Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt. Die Entscheidungsgründe können auch zur Beurteilung herangezogen werden, ob der Beratungsstellenleiter im Einzelfall selbständig - als freier Mitarbeiter - oder nichtselbständig - in einem Arbeitsverhältnis - tätig wird. Für die stl. Einordnung kommt der berufsrechtlichen Vorschrift des § 23 StBerG keine Bedeutung zu. Es ist im Einzelfall darauf abzustellen, ob das Gesamtbild von den für ein freies Mitarbeiterverhältnis oder von ...