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Einkommensteuer; | Erteilung der § 6b-Bescheinigung bei Veräußerungsvorgang mit Wettbewerbsbeeinträchtigung (§ 6b EStG)
Negative wettbewerbliche Auswirkungen eines Veräußerungsvorgangs stehen der für die Bescheinigungserteilung nach § 6b Abs. 2 Nr. 5 EStG vorzunehmenden Einstufung der Gesamttransaktion als volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig jedenfalls dann entgegen, wenn die negativen Auswirkungen nicht durch gleichgewichtige Vorteile des Veräußerungsvorgangs oder durch besonders hervorgehobene volkswirtschaftliche Vorteile des Erwerbsvorgangs ausgeglichen werden. Eine mit dem Veräußerungsvorgang verbundene Wettbewerbsbeeinträchtigung ist im Rahmen des Bescheinigungsverfahrens nicht erst dann ,,zu berücksichtigen'', wenn sie einen kartellrechtlichen Eingriffstatbestand begründet. Bei der Beurteilung des Veräußerungsvorgangs als abgeschlossenem, in der Vergangenheit liegendem Sachverhalt ist im Rahmen einer Klage auf ...