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Umsatzsteuer; | Anerkennung der Rechnungstellung durch Telefax, Telex, Teletext, Datenfernübertragung oder Datenträgeraustausch als Rechnung (§ 14 UStG)
Unternehmer gehen zunehmend dazu über, Rechnungen über ausgeführte Leistungen durch die TELEKOM-Dienste Telefax (Fern- oder Telekopie), Telex (Fernschreiben), Teletext (Textfernverarbeitung) oder durch Datenfernübertragung bzw. Übersendung von maschinell lesbaren Datenträgern (Datenträgeraustausch) zu übermitteln. Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen in diesen Fällen eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung i. S. des § 14 UStG vorliegt, äußert sich ausführlich das ). Der Text des Schreibens wird in der nächsten NWB-Ausgabe abgedruckt.