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BFH 27.02.1992 IV R 71/90
Einkommensteuer; | Sonderabschreibung nach § 76 EStDV für Anlagegüter im Ausland (§ 51 Abs. 1 Nr. 2k EStG; § 76 EStDV)
Die Sonderabschreibung nach § 76 EStDV kann nach dem auch für Anlagegüter eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebsteils im Ausland gewährt werden.