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BVerfG 24.05.2000 1 BvL 1/98, 1 BvL 4/98, 1 BvL 15/99

Arbeitsförderung; | rückwirkend höheres Arbeitslosengeld wegen der Berücksichtigung von Einmalzahlungen

Mit dem am bekannt gegebenen Beschluss v. - 1 BvL 1/98, 4/98 und 15/99 hat das BVerfG entschieden, dass es der Gleichheitssatz des Art. 1 Abs. 1 GG gebietet, einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wie z. B. ein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, von dem Beiträge zu zahlen waren, bei der Festsetzung der Höhe eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld zu berücksichtigen (s. dazu schon NWB EN-Nr. 843/2000 und NWB-Aktuelles 27/2000). Eine dementsprechende gesetzliche Neuregelung, die am in Kraft treten soll, wird derzeit im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung vorbereitet. Im Vorgriff darauf hat es zugelassen, dass die Arbeitsämter bereits jetzt in allen noch nicht rechtskräftig entschiedenen Altfällen die Höhe des Arbeitslosengeldes vom Beginn des Leistungsanspruchs, frühestens jedoch vom an vorläufig nach ein...

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