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Abgabenordnung; | Steuergeheimnis und Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft in Konkursverfahren (§ 30 AO)
Die äußert sich zu der Frage, ob und in welchem Umfang Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft in Ermittlungsverfahren wegen Konkursdelikten unter dem Gesichtspunkt des Steuergeheimnisses (§ 30 AO) beantwortet werden können. Danach besteht u. a. eine Offenbarungsbefugnis nach § 30 Abs. 4 Nr. 4a AO (bei Entstehen des Verdachts eines Konkursvergehens im Rahmen der Ermittlungen von Steuervergehen), nach § 30 Abs. 4 Nr. 5b AO (bei bedeutenden Wirtschaftsdelikten) oder nach § 30 Abs. 4 Nr. 3 AO (bei Zustimmung des Betroffenen). Zu dem letztgenannten Erlaubnistatbestand vertritt die Vfg. die Auffassung, wonach der Konkursverwalter zur Erteilung der Zustimmung zuständig ist.