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BFH 13.02.1992 V R 141/90
Umsatzsteuer; | Handel mit Hochseeyachten (§§ 4, 8 UStG 1980)
Eine Sport- oder Vergnügungszwecken dienende Hochseeyacht erfüllt nach dem nicht die Voraussetzungen für ein Wasserfahrzeug, das i. S. des § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1980 dem Erwerb durch die Seeschiffahrt zu dienen bestimmt ist. Die Lieferung einer solchen Yacht ist auch dann nicht nach § 4 Nr. 2 i. V. mit § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1980 steuerfrei, wenn der Erwerber sie nicht selbst zu Sport- oder Freizeitzwecken verwendet, sondern (unternehmerisch) an Freizeitsegler verchartert.