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BFH 22.01.1992 I R 49/91
Lohnsteuer; | Steuerbefreiung österreichischer Studenten für Ausbildungseinkünfte (Art. 9 Abs. 1 Nr. 25 des Schlußprotokolls DBA-Österreich 1954)
Österreichische Studenten sind mit ihren Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit in der Bundesrepublik nach Art. 9 Abs. 1 DBA-Österreich i. V. mit Nr. 25 des Schlußprotokolls von der LSt befreit, wenn sie bei dem inländ. ArbG nicht mehr als 183 Tage im Laufe eines Kj beschäftigt sind, um die notwendige praktische Ausbildung zu erhalten. Die Notwendigkeit der praktischen Ausbildung ergibt sich aus der Studien- und/oder Prüfungsordnung des jeweils belegten Studienganges ().