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OLG Schleswig 13.11.1991 2 W 58/91

Zwangsvollstreckung; | Vollstreckungsbescheid aufgrund eines sittenwidrigen Kreditvertrages

Eine Überschreitung des durchschnittlichen Marktzinses um gut 91 % war in Verbindung mit den damals üblichen Verzugsregelungen in den Kreditbedingungen Anfang 1982 nach der bis dahin veröffentlichten BGH-Rechtsprechung (z. B. NJW 1980 S. 2301) als sittenwidrig, eine auf einen solchen Kreditvertrag gestützte Zahlungsklage daher als unschlüssig erkennbar. Eine Vollstreckung aus einem derartigen Titel verstößt gegen die guten Sitten (OLG Schleswig, Beschl. v. - 2 W 58/91, MDR 1992, 517).

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