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Subventionsrecht; | Jährlichkeitsprinzip bei der Vergabe von staatlichen Fördermitteln (§ 45 BHO)
Werden durch Haushaltsgesetze einschließlich der Haushaltspläne des Bundes Subventionen zur Einführung technologisch neuer Produkte und Verfahren bereitgestellt, die nach Richtlinien des Bundesministers für Wirtschaft unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt werden sollen, dann ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn das mit der Abwicklung der Förderung beauftragte Bundesamt für Wirtschaft im Hinblick auf das Jährlichkeitsprinzip des § 45 BHO die Antragsteller durch ein Rundschreiben auffordert, die im Monat Dezember des Vorjahres und in den ersten elf Monaten des laufenden Kalenderjahres angefallenen Entwicklungskosten bis spätestens zum 10. 12. des laufenden Jahres geltend zu machen, einen Verfall der Mittel bei verspäteter Antragstellung ankündigt und später auch dementsp...