Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
BFH 06.02.1992 IV R 85/90
Einkommensteuer; | offene Galerie (Empore) ist kein häusliches Arbeitszimmer (§ 12 EStG)
Nach dem sind Aufwendungen für einen beruflich genutzten Bereich auf einer Empore im Wohnhaus mangels räumlicher Trennung vom privaten Wohnteil keine BA (Anschl. an ,BStBl 1992 II 304).