Bekanntmachung des Vordruckmusters für die Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG
Anlage
Nach § 10a Abs. 5 EStG sind geleistete Altersvorsorgebeiträge auf einer vom Anbieter auszustellenden Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck nachzuweisen.
Das Vordruckmuster für die Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG wird hiermit bekannt gemacht.
Der Vordruck kann auch maschinell hergestellt werden, wenn er sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthält. Der Vordruck hat das Format DIN A4. Maschinell erstellte Bescheinigungen brauchen nicht unterschrieben werden.
Folgende Abweichung wird ausdrücklich zugelassen: Die Zeilen 5, 6 und 9 sind optional.
BMF v. - S 2222
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2002 I Seite 1397
AAAAB-03189