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BFH 31.01.1992 VIII B 33/90
Finanzgerichtsordnung; | Beiladung einer Personengesellschaft (§ 60 FGO)
Nach dem ist in dem gegen einen einheitlichen Feststellungsbescheid gerichteten Verfahren eine Personenhandelsgesellschaft auch dann gemäß § 60 Abs. 3 FGO beizuladen, wenn sie vom Ausgang des Verfahrens unter keinem denkbaren Gesichtspunkt betroffen sein kann.