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BFH Urteil v. - VII S 8/86 BFHE S. 369 Nr. 146,

Leitsatz

1. Der Streitwert eines Verfahrens über die Aussetzung der Vollziehung eines Milchquotenbescheids (Feststellungsbescheid des HZA hinsichtlich der Anlieferungs-Referenzmenge nach der Milch-Garantiemengen-Verordnung) beträgt 10 v.H. des Betrags der Abgabe nach der Milch-Garantiemengen-Verordnung, der für die Referenzmenge zu zahlen wäre, für die die Aussetzung beantragt worden ist.

2. Im Prozeßkostenhilfe-Beschwerdeverfahren bemißt sich der Streitwert nach dem Betrag, den der arme Beteiligte bei Versagung der PKH für die Rechtsverfolgung aufwenden müßte.

Fundstelle(n):
BFHE S. 369 Nr. 146,
DB 1986 S. 1708
HFR 1986 S. 529
UAAAB-02958

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BFH, Urteil v. 27.05.1986 - VII S 8/86

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