Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LG Aachen 22.11.1991 3 T 266/91

Vereinsrecht; | Satzungsänderung im Wege des Dringlichkeitsbeschlusses

Der eingetragene Verein muß bei einer Satzungsänderung den Grundgedanken des § 32 Abs. 1 Satz 2 BGB beachten. Danach sollen Vereinsmitglieder vor Überraschungen in der Mitgliederversammlung geschützt und ihnen Gelegenheit gegeben werden, über die Notwendigkeit ihrer Teilnahme an der Mitgliederversammlung zu entscheiden. Sie sollen außerdem die Möglichkeit haben, sich auf die Beratung vorzubereiten. Infolgedessen muß die Einladung der Vereinsmitglieder die entsprechenden Tagesordnungspunkte enthalten und auf eine geplante Satzungsänderung hinweisen. Die Satzung kann Ausnahmen von diesen Grundsätzen für den Fall der Dringlichkeit vorsehen. Aber auch dann muß der Verein bei Satzungsänderungen dem Grundgedanken des § 32 Abs. 1 Satz 2 BGB Rechnung tragen. Bei gewichtigen Satzungsänderungen müssen die Mitglieder folgerichtig vor der Behan...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen