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BFH Urteil v. - VII B 44/83 BStBl 1984 II S. 544

Leitsatz

Werden eine Rechtsstreitigkeit, für die die Revisionssumme nur 1.000 DM beträgt (z.B. der Streit über die Androhung eines Zwangsgeldes), und eine hinsichtlich der Revisionssumme nicht privilegierte Streitigkeit in einer Klage zusammen verfolgt, so ist die Streitwertrevision im Hinblick auf die niedrigere Revisionssumme nur zulässig, wenn diese allein durch den Streitwertanteil der privilegierten Streitigkeit überschritten wird (Anschluß an , BFHE 135, 401, BStBl II 1982, 513).

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 544
BFHE S. 507 Nr. 140,
MAAAB-02939

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BFH, Urteil v. 29.03.1984 - VII B 44/83

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