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BFH Urteil v. - IV R 138/81 BStBl 1984 II S. 445

Leitsatz

Ist streitig, ob für zusammenveranlagte Eheleute eine einheitliche Gewinnfeststellung durchgeführt werden durfte, so ist der Streitwert nicht mit 25 v.H. des festgestellten Gewinns ( , BFHE 116, 530, BStBl II 1976, 22), sondern in Anlehnung an die Gewinn verteilung betreffenden (BFHE 75, 380, BStBl III 1962, 404) und vom I 320/60 S (BFHE 72, 540, BStBl III 1961, 196) nur mit 10 v.H. dieses Betrags anzusetzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 445
BFHE S. 419 Nr. 140,
UAAAB-02919

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BFH, Urteil v. 23.02.1984 - IV R 138/81

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